Zusammenballung von Einkünften

von Björn Keller

Gemäß § 34 EStG können außergewöhnliche Einkünfte – beispielweise Veräußerungsgewinne oder Entschädigungszahlungen – die in einem Veranlagungszeitraum zusätzlich zu den laufenden Einkünften erzielt werden (sog. Zusammenballung von Einkünften), begünstigt besteuert werden. Der BFH hat mit Urteil vom 27.01.2010 entschieden, dass eine Entschädigung zu außerordentlichen Einkünften führt, wenn der Steuerpflichtige in dem Jahr des Zuflusses mehr erhält, als dies bei normalem Ablauf der Dinge der Fall wäre. Was als normale Höhe der Einkünfte anzusetzen ist, könne nur hypothetisch ermittelt werden, wobei keinesfalls auf die Verhältnisse des Vorjahres abzustellen sei, wenn die Einnahmesituation hier durch außergewöhnliche Ereignisse geprägt war. In einem solchen Fall ist es wohl sinnvoll, den Durchschnitt mehrerer vergangener Jahre als Maßstab heranzuziehen.

Dipl.-Kfm. Björn Keller, Steuerberater, Chemnitz

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