Umsatzsteuer bei der Veräußerung von Wirtschaftsgütern des Erblassers durch Erben

von Björn Keller

Die Veräußerung von Wirtschaftsgütern, die ein Erblasser für sein Unternehmen erworben hat, unterliegt der Umsatzsteuer, so der BFH in einem Urteil vom 13.01.2010. Der Erbe werde zwar nicht Unternehmer, trete aber als Rechtsnachfolger in die noch nicht abgewickelten Rechtsverhältnisse ein. Hieraus ergeben sich die Steuerbarkeit und Steuerpflicht im Sinne des Umsatzsteuergesetzes für die ausgeführte Lieferung. Den Rechtsnachfolgern wird jedoch der umsatzsteuerliche Status des Erblassers zuzurechnen sein.

Dipl.-Kfm. Björn Keller, Steuerberater, Chemnitz

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