Bezug von Kindergeld

von Björn Keller

Der Anspruch auf Kindergeld verlängert sich maximal um die gesetzliche Mindestdauer des geleisteten Grundwehr- oder Zivildienstes über die Vollendung des 25. Lebensjahres hinaus - unabhängig davon, ob im ersten Monat des Grundwehr- bzw. Zivildienstes noch Kindergeld bezogen wurde.