Kein Vorsteuerabzug wegen unrichtiger Bezeichnung der Rechtsform des Leistungsempfängers

von Björn Keller

Mit seinem Urteil vom 22.02.2011 entschied das FG Berlin-Brandenburg, dass die unrichtige bzw. fehlerhafte Bezeichnung der Rechtsform des Leistungsempfängers in einer Rechnung den Vorsteuerabzug ausschließt.