Steuerliche Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden

von Björn Keller

Der Entwurf eines Gesetzes vom 06.06.2011 sieht die steuerliche Begünstigung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden vor, mit deren Herstellung vor 1995 begonnen wurde. Hintergrund des Gesetzentwurfes ist das Ziel der Bundesregierung, die Treibhausgasemissionen bis 2020 um 40 % und entsprechend der Zielsetzung der Industriestaaten bis 2050 um mindestens 80 % zu senken. Da der Gebäudebestand erhebliche Potenziale zur Energie- und CO2-Einsparung aufweist, gilt es diese durch entsprechende steuerliche Anreize zu erschließen. Die Förderung orientiert auf das energetische Ergebnis der realisierten Baumaßnahmen und setzt voraus, dass der Energiebedarf des Gebäudes auf 85 % eines vergleichbaren Neubaus verringert wird. Dies ist durch die Bestätigung eines Sachverständigen nachzuweisen. Die Förderung erfolgt durch erhöhte AfA bei Einkunftserzielung oder durch Sonderausgabenabzug bei Eigennutzung. Im Jahr der energetischen Sanierungsmaßnahme sowie in den folgenden neun Jahren können jeweils bis zu 10 % der Herstellungskosten durch erhöhte Absetzungen oder als Sonderausgaben steuerlich berücksichtigt werden. Allerdings ist zu beachten, dass diese erhöhten Absetzungen nicht geltend gemacht werden dürfen, wenn bereits für analoge Aufwendungen steuerliche Vergünstigungen oder andere Förderungen in Anspruch genommen wurden, um so eine Doppelförderung auszuschließen. Die Förderung soll für Maßnahmen ab 2012 wirksam werden.

Anmerkung: Die Senkung des Energiebedarfes eines Altbaus auf 85 % eines Neubaus dürfte mit erheblichen finanziellen Aufwendungen verbunden sein. Ob die geplante Förderung hier tatsächlich einen Anreiz schaffen kann bleibt abzuwarten. Allerdings sollte sie auch keinen Hauseigentümer davon abhalten, sich aktiv am Klimaschutz zu beteiligen.

Darüber hinaus ist fraglich, ob der Entwurf auch zum Gesetz wird, da sich hierfür bei der Sitzung des Bundesrates am 08.07.2011 keine Mehrheit fand.

Dipl.-Kfm. Björn Keller, Steuerberater, Chemnitz

 

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