Steuerliche Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden
von Björn Keller
Der Entwurf eines Gesetzes vom 06.06.2011 sieht die steuerliche Begünstigung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden vor, mit deren Herstellung vor 1995 begonnen wurde. Im Jahr der energetischen Sanierungsmaßnahme sowie in den folgenden neun Jahren können jeweils bis zu 10 % der Herstellungskosten durch erhöhte Absetzungen oder als Sonderausgaben steuerlich berücksichtigt werden.