Doppelte Haushaltsführung bei gemeinsamem Haushalt von Eltern und erwachsenen, wirtschaftlich eigenständigen Kindern möglich
von Björn Keller
Der Bundesfinanzhof entschied mit seinem Urteil vom 16.01.2013, dass erwachsene, berufstätige Kinder, die mit ihren Eltern oder einem Elternteil in einem gemeinsamen Haushalt wohnen, Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung als Werbungskosten geltend machen können, sofern ihnen die Zweitwohnung am Beschäftigungsort vordergründig als Schlafstätte dient.