Ein nicht vertragsgemäß durchgeführtes Mietverhältnis zwischen nahen Angehörigen führt zur steuerlichen Nichtanerkennung

von Björn Keller

Mit Urteil vom 22.01.2013 entschied der Bundesfinanzhof, dass nicht vertragsgemäß realisierte Mietverhältnisse zwischen nahe stehenden Personen zu einer steuerlichen Nichtanerkennung führen. Die Einkünfteerzielungsabsicht des Vermieters gilt insbesondere dann als aufgegeben, wenn er auf eine außerordentliche Kündigung eines notleidenden Mietverhältnisses verzichtet und sich nicht um einen solventen Nachmieter bemüht.