Vollzeiterwerbstätigkeit schließt Berücksichtigung als Kind im Familienleistungsausgleich nicht aus

von Björn Keller

Gemäß Urteil des Bundesfinanzhofs vom 28.02.2013 steht eine Vollzeiterwerbstätigkeit der Berücksichtigung als Kind im Sinne des § 32 Abs. 4 EStG nicht entgegen. Dies trifft beispielsweise zu, wenn das Kind nach dem Abitur auf einen Studienplatz wartet und die Wartezeit mit einer Vollzeiterwerbstätigkeit überbrückt.