Aktuelles aus dem Steuerrecht und verwandten Gebieten

Korrektur bestandskräftiger Steuerbescheide nach Außenprüfung

von: Björn Keller

Der Bundesfinanzhof entschied mit seinem Urteil vom 06. Mai 2024 (III R 14/22), dass die Art und Weise, mit der ein Steuerpflichtiger, der seinen Gewinn durch Einnahmenüberschussrechnung ermittelt, seine Aufzeichnungen führt, eine Tatsache im Sinne des § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO ist. Diese kann, wenn sie dem Finanzamt nachträglich bekannt wird, zur Korrektur eines bestandskräftigen Einkommensteuerbescheides führen.

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Anforderungen an das Schonvermögen eines Unterhaltsempfängers beim Abzug von Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastungen

von: Björn Keller

Mit seinem Urteil vom 29. Februar 2024 (VI R 21/21) stellte der Bundesfinanzhof klar, dass Unterhaltsleistungen nur dann als außergewöhnliche Belastungen von der Einkommensteuer abgezogen werden dürfen, wenn das Vermögen des Unterhaltsempfängers 15.500 € (das sogenanntes Schonvermögen) nicht übersteigt.

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Zweitwohnungsteuer als Kosten der Unterkunft für eine doppelte Haushaltsführung

von: Björn Keller

Der Bundesfinanzhof entschied mit seinem Urteil vom 13. Dezember 2023 (VI R 30/21), dass die Zweitwohnungsteuer Aufwand für die Nutzung der Unterkunft ist und somit bei den Mehraufwendungen für die doppelte Haushaltsführung unter die Abzugsbeschränkung des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 4 EStG fällt.

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Aussetzung der Vollziehung einer Grundsteuerwertfeststellung im sogenannten Bundesmodell

von: Björn Keller

Der Bundesfinanzhof entschied mit seinen beiden Beschlüssen vom 27. Mai 2024 (II B 78/23 und II B 79/23) zu den Bewertungsregelungen des neuen Grundsteuer- und Bewertungsrechts, dass Steuerpflichtige im Einzelfall unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit haben müssen, einen unter dem festgestellten Grundsteuerwert liegenden Wert ihres Grundstücks nachzuweisen.

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Übermittlung von Informationen an die deutsche Finanzverwaltung zu ausländischen Bankkonten ist verfassungsgemäß

von: Björn Keller

Die Regelung des § 5 Abs. 3 des Finanzkonten-Informationsaustauschgesetzes ist verfassungsgemäß und verstößt nicht gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der hiervon betroffenen Steuerpflichtigen. So entschied der Bundesfinanzhof mit seinem Urteil vom 23. Januar 2024 (IX R 36/21).

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