Aktuelles aus dem Steuerrecht und verwandten Gebieten

Viertes Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Viertes Corona-Steuerhilfegesetz)

von: Björn Keller

Das Bundeskabinett beschloss am 16. Februar 2022 den Entwurf des Vierten Corona-Steuerhilfegesetzes. Damit will die Bundesregierung Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger weiterhin unterstützen, um die negativen wirtschaftlichen Auswirkungen durch die Corona-Pandemie zu kompensieren, zumindest aber zu mildern.

Keine Steuerermäßigung nach § 35a EStG für statische Berechnungen eines Statikers

von: Björn Keller

Für die Berechnungsleistungen eines Statikers kann eine Steuerermäßigung nach § 35a EStG auch dann nicht gewährt werden, wenn sie für die Durchführung einer Handwerkerleistung erforderlich war. So entschied der Bundesfinanzhof mit seinem Urteil vom 04. November 2021 (VI R 29/19).

Anpassung der Nutzungsdauer von Computerhardware und -software an den technischen Entwicklungsfortschritt

von: Björn Keller

Die Wirtschaftsgüter, die den Kern der Digitalisierung verkörpern, unterliegen aufgrund des schnellen technischen Fortschritts einem immer kurzfristigeren Wandel. Die bislang dafür geltenden Abschreibungsregeln nach § 7 EStG  wurden seit rund 20 Jahren nicht mehr geprüft beziehungsweise aktualisiert.

Umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage für die private Nutzung von Elektro- und Hybridelektrofahrzeugen, Elektrofahrrädern und Fahrrädern

von: Björn Keller

Das Bundesministerium der Finanzen hat mit seinem Schreiben vom 07. Februar 2022 die Besteuerung der privaten Nutzung eines dem Unternehmen zugeordneten Elektro- oder Hybridelektrofahrzeuges, Elektrofahrrades oder Fahrrades geregelt.

Verlängerung der verfahrensrechtlichen Steuererleichterungen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus

von: Björn Keller

Mit seinem Schreiben vom 31. Januar 2022 gibt das Bundesministerium der Finanzen die weitere Verlängerung steuerlicher Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus bekannt. Da vielen Steuerpflichtigen durch die anhaltende Corona-Pandemie auch weiterhin erhebliche wirtschaftliche Schäden entstehen, sollen mit diesen Regelungen gegenüber den Geschädigten unbillige Härten vermieden werden.