Aktuelles aus dem Steuerrecht und verwandten Gebieten

Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer bei noch zu erschließendem Grundstück

von: Björn Keller

Veräußert ein privater Erschließungsträger zum Zeitpunkt des Erwerbs ein noch unerschlossenes Grundstück, für dessen Erschließung er sich verpflichtet hat, so  ist das Grundstück im erschlossenen Zustand Gegenstand des Erwerbsvorganges, auch wenn die in dem Kaufpreis enthaltenen Erschließungskosten nicht gesondert ausgewiesen wurden.

Nachträgliche Geltendmachung des Wahlrechts auf einen Sonderausgabenabzug nach § 10a EStG

von: Björn Keller

Wie der Bundesfinanzhof in seinem Urteil vom 19. Januar 2022 (X R 32/201) entschied, kommt die Änderung eines bestandskräftigen Einkommensteuerbescheids gemäß § 172 AO in Verbindung mit § 10a EStG (einschließlich der geltenden Fassung des Veranlagungszeitraums 2016) nicht in Betracht, wenn der Steuerpflichtige den Sonderausgabenabzug erstmals nach Eintritt der materiellen Bestandskraft begehrt.