Aktuelles aus dem Steuerrecht und verwandten Gebieten

Erstattung der Steuer für einen Verdienstausfallschaden ist einkommensteuerpflichtig

von: Björn Keller

Wie der Bundesfinanzhof mit seinem Urteil vom 15. Oktober 2024 (IX R 5/23) entschied, muss die Einkommensteuer, die für den Ersatz eines Verdienstausfallschadens zu zahlen und dann vom Schädiger zu ersetzen ist, vom Geschädigten versteuert werden. Die auf den Verdienstausfallschaden entfallende Einkommensteuer gehört zu den steuerbaren Einkünften gemäß § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG.

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Erbschaftsteuer-Freibetrag für das Kind eines zivilrechtlich als verstorben geltenden Elternteils

von: Björn Keller

Der zivilrechtlich wirksame Verzicht eines Kindes gegenüber einem Elternteil auf den gesetzlichen Erbteil bewirkt nicht, dass dessen Kind, also dem Enkelkind des Erblassers, der Freibetrag zu gewähren ist, der im Falle des Versterbens des Kindes zu gewähren wäre. Die Fallgruppen "Kinder tatsächlich verstorbener Kinder" und "Kinder von als fiktiv verstorben geltenden Kindern" werden nicht gleichgesetzt.

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Steuerermäßigung für die Erneuerung einer Heizungsanlage

von: Björn Keller

Wie der Bundesfinanzhof in seinem Urteil vom 13. August 2024 (IX R 31/23) entschied, dürfen Steuerermäßigungen für energetische Maßnahmen, wie beispielsweise der Einbau einer modernen Heizungsanlage, erst vorgenommen werden nach der Montage sowie der vollständigen Begleichung des Rechnungsbetrages auf das Konto des Installationsunternehmens. Nur die Fertigstellung der Maßnahme genügt nicht.

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Keine Einsicht in Steuerakten zur Prüfung eines Schadenersatzanspruchs gegen Dritte

von: Björn Keller

Die Einsichtnahme in eine Steuerakte außerhalb eines finanzgerichtlichen Verfahrens ist nicht gestattet, sofern der Steuerpflichtige für den betroffenen Besteuerungszeitraum bereits bestandskräftig veranlagt wurde und die Einsichtnahme der Verfolgung steuerverfahrensfremden Zwecken dienen soll.

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