Aktuelles aus dem Steuerrecht und verwandten Gebieten

Verfassungsmäßigkeit der Verrechnungsbeschränkung für Verluste aus Steuerstundungsmodellen

von: Björn Keller

Wie der Bundesfinanzhof mit seinem Urteil vom 21. November 2024 (IV R 6/22) entschied, setzt eine Ausgleichs- und Abzugsbeschränkung für Verluste im Zusammenhang mit einem Steuerstundungsmodell nach § 15b Abs. 1 EStG nicht voraus, dass sich eine Investition als betriebswirtschaftlich nicht oder wenig sinnvoll darstellt. Sie ist auch im Fall eines sogenannten definitiven Verlusts verfassungsgemäß.

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Zahlungen in die Erhaltungsrücklage einer Wohnungseigentümergemeinschaft sind noch keine Werbungskosten

von: Björn Keller

Der Bundesfinanzhof entschied mit seinem Urteil vom 14. Januar 2025 (IX R 19/24), dass Zahlungen eines Wohnungseigentümers in die Erhaltungsrücklage einer Wohnungseigentümergemeinschaft zum Zeitpunkt der Einzahlung noch nicht steuerlich abziehbar sind. Erst, wenn aus der Rücklage Mittel zur Zahlung von Erhaltungsaufwendungen entnommen werden, dürfen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung Werbungskosten geltend gemacht werden.

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Keine Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für landwirtschaftliche Fahrzeuge bei Lieferung landwirtschaftlich erzeugter Produkte an die eigene Biogasanlage

von: Björn Keller

Fahrzeuge werden nicht ausschließlich zu Beförderungen für land- oder forstwirtschaftliche Betriebe verwendet, wenn sie von einer Personengesellschaft eingesetzt werden, um von ihr landwirtschaftlich erzeugte Produkte zu einer ebenfalls von ihr gewerblich betriebenen Biogasanlage zu befördern. So entschied der Bundesfinanzhof mit seinem Urteil vom 18. Dezember 2024 (IV R 11/23).

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Kein Arbeitslohn bei schenkweiser Übertragung von Gesellschaftsanteilen zur Sicherung der Unternehmensnachfolge

von: Björn Keller

Wie der Bundesfinanzhof in seinem Urteil vom 20. November 2024 (VI R 21/22) entschied, führt das Verschenken von Geschäftsanteilen an leitende Mitarbeiter zwecks Sicherung der Unternehmensnachfolge nicht ohne Weiteres zu steuerpflichtigem Arbeitslohn bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG.

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