Neustarthilfe 2022

von Björn Keller

Der Förderzeitraum gilt von 01. Januar bis 31. März 2022. Antragsberechtigt sind Selbständige, die vor dem 01. Oktober 2021 (bisher 01. November 2020) selbständig waren. Zum Personenkreis für die Neustarthilfe 2022 gehören Soloselbständige mit oder ohne Personengesellschaften, Ein-Personen-Kapitalgesellschaften, Mehr-Personen-Kapitalgesellschaften, Genossenschaften sowie auch kurzfristig Beschäftigte der Darstellenden Künste und Personen mit unständigen Beschäftigungsverhältnissen (weniger als eine Woche) aller Branchen. Letztere dürfen allerdings für Januar 2022 kein Arbeitslosen- oder Kurzarbeitergeld bezogen haben. Die Neustarthilfe 2022 beträgt jeweils einmalig 50 Prozent des Referenzumsatzes, der das Dreifache des durchschnittlichen Monatsumsatzes aus 2019 beträgt.  Ausgezahlt werden jeweils maximal 4.500 Euro für Soloselbständige und Ein-Personen-Kapitalgesellschaften und jeweils maximal 18.000 Euro für Mehr-Personen-Kapitalgesellschaften und Genossenschaften. Die Neustarthilfe 2022 wird als Vorschuss ausgezahlt. Nach Ablauf des Förderzeitraums wird auf Grundlage des endgültig realisierten Umsatzes der Monate Januar bis März 2022 die genaue Höhe der Förderung berechnet. Prinzipiell wird der volle Förderbetrag gewährt, wenn sich die Umsatzeinbußen auf 60 Prozent und mehr belaufen. Ist der Umsatz im Förderzeitraum um weniger als 60 Prozent gesunken, muss ein Teil des Vorschusses zurückgezahlt werden. Generell dürfen Neustarthilfe 2022 und Umsatz im Förderzeitraum 90 Prozent des Referenzumsatzes nicht übersteigen. Wenn also der Umsatzeinbruch in dem jeweiligen Förderzeitraum weniger als 10 Prozent beträgt, ist der gesamte Vorschuss zurückzuzahlen. Natürliche Personen (Soloselbständige mit und ohne Personengesellschaften, kurz befristet Beschäftigte in den Darstellenden Künsten sowie unständig Beschäftigte) können ihren Antrag seit 14. Januar 2022 direkt bis zum 30. April 2022 stellen. Dafür steht seit 21. Januar 2022 ein Antragspostfach unter direktantrag.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de (mit Nutzung des ELSTER Zertifikats) bereit. Bei Unklarheiten über eine Förderberechtigung sollte jedoch der Antrag mithilfe eines oder einer prüfenden Dritten (beispielsweise Steuerberater) gestellt werden. Antragsteller, die ihre Tätigkeit über eine Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft ausüben, müssen ihren Antrag für die Neustarthilfe 2022 ausschließlich über eine prüfende Dritte oder einen prüfenden Dritten ebenfalls bis zum 30. April 2022 stellen. In wenigen Wochen soll die Antragstellung über prüfende Dritte möglich sein.

Hinweis: Da die Förderzeiträume für die Neustarthilfe 2022 und die Überbrückungshilfe IV identisch sind, kann nur eine der Förderungen beantragt werden. Es wird aber im Frühsommer 2022 eine Wechselmöglichkeit eingeräumt, sofern sich aus den tatsächlichen Daten ergibt, dass die andere Förderung vorteilhafter für den Antragsteller ist.

Dipl.-Kfm. Björn Keller, Steuerberater, Chemnitz

 

 

 

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