In seinem Urteil vom 01.12.2021 (II R 18/20) entschied der Bundesfinanzhof, dass ein Erbe nicht die Erbschaftsteuerbefreiung für ein Familienheim verliert, wenn ihm die eigene Nutzung aus gesundheitlichen Gründen unmöglich oder unzumutbar ist.
In seinem Beschluss vom 05. April 2022 äußerte sich der Bundesfinanzhof über die Mitwirkungspflicht freiberuflich Tätiger bei Außenprüfungen mit Bezug auf § 200 AO. Er betonte, dass es eine Ermessensentscheidung des Finanzamts ist, ob und in welchem Umfang es freiberuflich tätige Steuerpflichtige zur Herausgabe nicht aufbewahrungspflichtiger Unterlagen (hier Kontoauszüge) verpflichten kann.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit seinem Schreiben vom 15. Juni 2022 den Umsatzsteuer-Anwendungserlass um die Abschnitte 25f.1. – Versagung des Vorsteuerabzugs und der Steuerbefreiung bei Beteiligung an einer Steuerhinterziehung – und 25f.2. – Auswirkungen im Rahmen innergemeinschaftlicher Dreiecksgeschäfte – ergänzt.
Mit seinem Schreiben vom 23. Juni 2022 veröffentlichte das Bundesministerium der Finanzen (BMF) detaillierte Anwendungshinweise im Rahmen der Umsetzung des Vierten Corona-Steuerhilfegesetzes. Neben der bereits in den BMF-Schreiben vom 20. Juli 2021 und vom 1. April 2022 festgelegten Verlängerung der Abgabefristen für den Besteuerungszeitraum 2020 wurden nun auch für die Besteuerungszeiträume 2021 bis 2024 vergleichbare Regelungen getroffen.
Mit dem vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf für ein „Gesetz zur Ergänzung der Regelungen zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie“ (DiREG) soll ein wichtiger Schritt seitens des Gesetzgebers in Richtung Digitalisierung für alle Bar-Gründungen von GmbHs und haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaften (UGs) vollzogen werden. Der neue Gesetzentwurf ergänzt das „Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie“ (DiRUG) und soll weitestgehend bereits ab dem 01. August 2022 in Kraft treten.