Vorsteuerabzug aus elektronischen Rechnungen

von Noemi | September

Bislang fordert § 14 Abs. 3 UStG für elektronisch übermittelte Rechnungen eine qualifizierte elektronische Signatur bzw. die Übermittlung per EDI-Verfahren – anderenfalls entfällt der Vorsteuerabzug für den Rechnungsempfänger. Auf Grund der technischen Anforderungen konnte sich insbesondere die elektronische Signatur bislang bei kleineren und mittleren Unternehmen nicht durchsetzen, was wiederum ein nicht zu unterschätzendes Risiko für Rechnungsempfänger darstellt. Am 21.04.2010 hat das Europäische Parlament über die Annahme eines Vorschlages zur Änderung der Vorschriften zur Rechnungsstellung und zum Vorsteuerabzug beraten. Ziel ist der Verzicht auf verpflichtende technische Anforderungen im Rahmen der Übermittlung elektronischer Rechnungen. Die Änderungen müssen bis 01.01.2013 von den Mitgliedsstaaten in nationales Recht übernommen werden. Bleibt zu hoffen, dass der deutsche Gesetzgeber nicht so lang wartet.

Dipl.-Kfm. Björn Keller, Steuerberater, Chemnitz

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