BFH hat entschieden

von Noemi | September

1-%-Regelung für Altfahrzeuge steht Investitionsabzugsbetrag nicht entgegen. Der BFH hat mit Beschluss vom 26.11.2009 zu der Frage Stellung genommen, ob die 1-%-Regelung für ein vorhandenes Fahrzeug als Pauschalierung für die private Nutzung der Bildung eines Investitionsabzugsbetrages nach § 7g EStG entgegensteht, obwohl der Steuerpflichtige behauptet, er werde zukünftig das neu angeschaffte Fahrzeug ausschließlich geschäftlich nutzen und dies nachweisen. Die Frage wurde verneint. Es bleibt abzuwarten, wie die Finanzverwaltung reagieren wird, zumal das entsprechende BMF-Schreiben eher eine andere Auffassung vertritt.

Dipl.-Kfm. Björn Keller, Steuerberater, Chemnitz

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