Lohnsteuerabzug im Kalenderjahr 2012 und Einführung des Verfahrens der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale ab 2013
von Björn Keller
Das Bundesministerium für Finanzen teilte am 06.12.2011 in einem Schreiben mit, dass sich der ursprünglich für 2012 vorgesehene Starttermin für das neue Verfahren der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (elektronisches Abrufverfahren) und der erstmalige Abruf dieser Daten verzögern. Derzeit ist der Einsatz des elektronischen Abrufverfahrens zum 01.01.2013 geplant.