Lohnsteuerabzug im Kalenderjahr 2012 und Einführung des Verfahrens der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale ab 2013

von Björn Keller

Das Bundesministerium für Finanzen teilte am 06.12.2011 in einem Schreiben mit, dass sich der ursprünglich für 2012 vorgesehene Starttermin für das neue Verfahren der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (elektronisches Abrufverfahren) und der erstmalige Abruf dieser Daten verzögern. Derzeit ist der Einsatz des elektronischen Abrufverfahrens zum 01.01.2013 geplant. Bis dahin bleiben die Lohnsteuerkarte 2010 sowie die vom Finanzamt ausgestellte Ersatzbescheinigung mit den darauf eingetragenen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (Steuerklasse, Zahl der Kinderfreibeträge, Freibetrag, Hinzurechnungsbetrag, Religionsmerkmal, Faktor) weiter gültig und sind dem Lohnsteuerabzug in 2012 zugrunde zu legen. Ein erneuter Antrag des Arbeitnehmers ist hierfür nicht erforderlich. Sind aufgrund geänderter Lebensverhältnisse für das Kalenderjahr 2012 gegenüber 2011 abweichende Lohnsteuerabzugsmerkmale maßgebend, kann das Finanzamt die Lohnsteuerkarte 2010 oder die Ersatzbescheinigung 2011 berichtigen. Im Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen sind alle Regelungen erläutert, die ab 2012 zu beachten sind und welche weiteren Nachweise neben der Lohnsteuerkarte und der Ersatzbescheinigung anerkannt werden. Das Schreiben ist auf der Internetseite www.bundesfinanzministerium.de abrufbar.

Dipl.-Kfm. Björn Keller, Steuerberater, Chemnitz

 

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