Erd- und Pflanzarbeiten im Garten als Handwerkerleistung
von Björn Keller
Gemäß einem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 13.07.2011 kann eine Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen auch für Erd- und Pflanzarbeiten im Garten eines selbstbewohnten Hauses gewährt werden. Dabei ist ohne Belang, ob der Garten neu angelegt oder ein naturbelassener Garten umgestaltet wird.