Änderungen in den Vorschriften der Rechnungsstellung – Pflichtangabe „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“

von Björn Keller

Mit dem Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz vom 26.06.2013 wurde auch eine Änderung in § 14a Abs. 1 UStG beschlossen. Die zusätzlichen Pflichten bei der Rechnungserteilung in besonderen Fällen wurden um eine weitere Rechnungsangabe und eine Rechnungsstellungsfrist ergänzt.