Änderungen in den Vorschriften zur Rechnungsstellung – Pflichtangabe „Gutschrift“

von Björn Keller

Der Bundestag hat am 26.06.2013 durch das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz in Artikel 10 Änderungen des UStG beschlossen. Danach regelt die in § 14 Abs. 4 Satz 1 UStG neu aufgenommene Nr. 10 die weitere Pflichtangabe „Gutschrift“ bei der Rechnungsstellung.