Aktuelles aus dem Steuerrecht und verwandten Gebieten

Aktuelle Informationen zur Überbrückungshilfe IV

von: Björn Keller

Die Bundesregierung unterstützt mit der Überbrückungshilfe IV weiterhin Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler aller Branchen mit einem Jahresumsatz bis zu 750 Millionen Euro im Jahr 2020. Für die von Schließungsanordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie direkt betroffenen Unternehmen sowie Unternehmen der Pyrotechnikbranche, des Großhandels und der Reisebranche entfällt diese Grenze.

Gewährung von Zusatzleistungen und Zulässigkeit von Gehaltsumwandlungen

von: Björn Keller

Wie das Bundesministerium der Finanzen (BMF) am 05. Januar 2022 mitteilte, ist das BMF-Schreiben vom 05. Februar 2020 für Veranlagungszeiträume bis einschließlich 2019 nicht mehr anzuwenden. Stattdessen ist in allen offenen Fällen der Veranlagungszeiträume bis einschließlich 2019 das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 01. August 2019 (VI R 32/18) über den entschiedenen Einzelfall hinaus anzuwenden.

Änderungen zu den Entfernungspauschalen

von: Björn Keller

Mit seinem Schreiben vom 18. November 2021 veröffentlichte das Bundesministerium der Finanzen (BMF) alle Änderungen, die sich mit dem Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht vom 21. Dezember 2019 sowie dem Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 12. Dezember 2019 ergeben.

Verlängerung der Antragsfristen für staatliche Hilfen zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen durch die Corona-Pandemie

von: Björn Keller

Die Antragsfrist für Erst- und Änderungsanträge zur Erhaltung der Überbrückungshilfe III Plus wurde bis zum 31. März 2022 verlängert. Das Zuschussprogramm für den Förderzeitraum 1. Januar bis 31. März 2022 wurde Überbrückungshilfe IV benannt.