Fristverlängerung für die Schlussabrechnung der Corona-Hilfen

von Björn Keller

Wie die Bundessteuerberaterkammer am 19.08.2022 mitteilte, werden aufgrund der hohen Arbeitsbelastung bei den Steuerberatern die Schlussabrechnungstermine für die Corona-Hilfen verlängert. Danach können laut Bundesministerium  für Wirtschaft und Klimaschutz die Antragsteller nach Ablauf des letzten Fördermonats, spätestens jedoch bis 30. Juni 2023, über den von ihnen beauftragten Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer oder Rechtsanwalt eine Schlussabrechnung über die empfangenen Leistungen vorlegen. Im Einzelfall ist es auch möglich, bis zum 31. August 2023 durch den beauftragten prüfenden Dritten eine Fristverlängerung bis spätestens 31. Dezember 2023 zur Einreichung der Schlussabrechnung über das digitale Antragsportal zu beantragen.

 

Dipl.-Kfm. Björn Keller, Steuerberater, Chemnitz

Zurück