Mit seinem Urteil vom 27.01.2011 entschied der Bundesfinanzhof über die Abgrenzung einer unternehmerischen Tätigkeit von einer privaten Sammlertätigkeit. Danach ist die Sammlung von Oldtimern und Neufahrzeugen nicht als eine unternehmerische Aktivität einzuordnen und somit erfolgt auch keine Erstattung der in Rechnung gestellten Umsatzsteuer durch das Finanzamt.
Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 24.02.2011 unter Aufgabe seiner eigenen bisherigen Rechtsprechung entschieden, dass bei einer Fahrtätigkeit und damit auch bei einer Seereise die Begrenzung für den Abzug von Verpflegungspauschalen auf drei Monate nicht anzuwenden sei.
Mit Urteil vom 24.02.2011 bekräftigte der Bundesfinanzhof seinen Standpunkt, dass Aufwendungen für eine krankheits- oder behindertengerechte Anpassung des individuellen Wohnumfeldes als außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG berücksichtigt werden können.
In seinem Urteil vom 22.09.2010 entschied das Finanzgericht Baden-Württemberg, dass auch eine private Auktion auf der Internet-Plattform eBay unter bestimmten Voraussetzungen den Verkäufer zur Abführung von Umsatzsteuer verpflichtet.
Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg entschied in seinem Urteil vom 04.11.2010, dass auch dann Beiträge für eine private Krankenversicherung bei der Ermittlung der eigenen Einkünfte und Bezüge abzugsfähig sind, wenn das Kind bei einem Elternteil mitversichert ist und dieser die Beiträge zahlt.