Mit seinem Urteil vom 13.10.2010 hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass der nachträgliche Einbau einer Flüssiggasanlage in ein privat genutztes betriebliches Fahrzeug nicht als Sonderausstattung in die Bemessungsgrundlage bei Anwendung der 1-%-Regelung einzubeziehen ist.
Bislang musste zur Geltendmachung von Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastungen ein vor Beginn der Behandlung eingeholtes
amts- oder vertrauensärztliches Gutachten bzw. Attest eines öffentlich-rechtlichen Trägers vorgelegt werden. Unter Änderung seiner bisherigen Rechtsprechung hat der Bundesfinanzhof nun entschieden, dass dieser Nachweis auch noch später und durch jegliche geeignete Beweismittel erfolgen kann.
Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 13.10.2010 sind die Kosten bei einem durch Krankheit veranlassten Aufenthalt in einem Seniorenheim auch dann als außergewöhnliche Belastung einkommensteuerlich abziehbar, wenn keine ständige Pflegebedürftigkeit besteht und auch keine zusätzlichen Pflegekosten abgerechnet worden sind.
Es kann durchaus vorteilhaft sein, wenn zwischen Angehörigen oder zwischen einer Personengesellschaft und Angehörigen der die Gesellschaft beherrschenden Gesellschafter Darlehensverträge geschlossen werden. Allerdings sieht der Gesetzgeber einige Regeln vor, bei deren Nichtbeachtung die steuerliche Anerkennung versagt bleiben könnte.
Für das Kalenderjahr 2010 sind die Erklärungen zur Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer sowie zur gesonderten oder zur gesonderten und einheitlichen Feststellung einschließlich der jeweiligen Erklärungen zur Feststellung eines vortragsfähigen Verlustes bis zum 31.05.2011 abzugeben.