Mit Urteil vom 06.04.2011 entschied das FG Baden-Württemberg, dass der Erwerb und die Montage eines Treppenschräglifts im Garten des Wohngrundstücks einer stark gehbehinderten Steuerpflichtigen als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig sind.
Das FG Rheinland-Pfalz hat eine Klage wegen Geltendmachung außergewöhnlicher Belastungen für ein kontraststarkes Fernsehgerät mit Urteil vom 23.03.2011 abgewiesen. Im Streitfall hatte der Kläger die Anschaffung eines neuen, qualitativ hochwertigen Fernsehgerätes aufgrund einer Sehkrafteinschränkung seiner Frau als außergewöhnliche Belastungen in seiner Einkommensteuererklärung angegeben.
In einem Musterverfahren des Bundes der Steuerzahler beim FG Niedersachen unter dem Aktenzeichen 9 K 394/10 soll entschieden werden, ob die Berechnung des geldwerten Vorteils für die private Nutzung eines Dienstwagens anhand des Bruttolistenneupreises verfassungsmäßig ist.
Der Bundesrat lehnte in seiner Sitzung am 08.07.2011 das Steuervereinfachungsgesetz 2011 ab. Grund hierfür war im Wesentlichen, dass sich keine Mehrheit für die geplante Zwei-Jahres-Option bei der Abgabe der Einkommensteuererklärung finden konnte.
Der Entwurf eines Gesetzes vom 06.06.2011 sieht die steuerliche Begünstigung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden vor, mit deren Herstellung vor 1995 begonnen wurde. Im Jahr der energetischen Sanierungsmaßnahme sowie in den folgenden neun Jahren können jeweils bis zu 10 % der Herstellungskosten durch erhöhte Absetzungen oder als Sonderausgaben steuerlich berücksichtigt werden.