Berufsmusiker darf Kosten für ein häusliches Übungszimmer uneingeschränkt steuerlich absetzen
von Björn Keller
Aufwendungen für das Übungszimmer eines Berufsmusikers sind grundsätzlich unbeschränkt abziehbar, sofern die Räumlichkeit nahezu ausschließlich beruflich genutzt wird. Zu dieser Entscheidung kam das Finanzgericht Köln in seinem Urteil vom 13.10.2010.