Abzug von Reisekosten bei einem Sprachkurs im Ausland
von Björn Keller
Auch ein im Ausland absolvierter Sprachkurs kann beruflich veranlasst sein. Somit dürfen die Aufwendungen dafür als Werbungskosten abgezogen werden. Allerdings ist die Wahl, einen solchen Kurs auswärts zu besuchen, regelmäßig privat mit veranlasst, sodass die entstandenen Kosten in der Regel nur anteilig als Werbungskosten steuerlich wirksam werden können. So entschied der Bundesfinanzhof mit seinem Urteil vom 24.02.2011.