Ohne elektronische Signatur übermittelte elektronische Einkommensteuererklärung kann trotz fehlender Wirksamkeit steuerlich relevant sein

von Björn Keller

Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat mit seinem Urteil vom 21.02.2011 entschieden, dass eine ohne elektronische Signatur übermittelte elektronische Einkommensteuererklärung trotz ihrer fehlenden Wirksamkeit von steuerlicher Bedeutung sein kann.