Gemäß dem Beschluss des FG Düsseldorf vom 30.05.2011 bestehen ernsthafte Zweifel, ob nachträgliche Schuldzinsen bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung auch zukünftig nicht als Werbungskosten zu berücksichtigen sind. Bisher hat der Bundesfinanzhof den Abzug von Schuldzinsen als Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung abgelehnt, wenn diese nach Veräußerung des Vermietungsobjektes angefallen sind.
Auch Börsenzeitschriften können zu den bei der Ermittlung der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit als Werbungskosten zu berücksichtigenden Arbeitsmitteln zählen. So verbraucherfreundlich entschied das FG München in seinem Urteil vom 03.03.2011, denn bislang war eine steuerliche Geltendmachung von Börsenzeitschriften als Werbungskosten nicht möglich.
Mit Bezug auf das Alterseinkünftegesetz aus dem Jahre 2004 hat der Bundesfinanzhof in seinem Urteil vom 13.04.2011 entschieden, dass auch Erwerbsminderungsrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung mit dem Besteuerungsanteil gemäß § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG der Besteuerung zu unterwerfen sind. Die Einbeziehung dieser Renten in diese Vorschrift ist nicht verfassungswidrig.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteilen vom 28. Juli 2011 VI R 38/10 und VI R 7/10 entschieden, dass das seit 2004 geltende Abzugsverbot für Kosten eines Erststudiums und einer Erstausbildung der Abziehbarkeit beruflich veranlasster Kosten für eine Erstausbildung oder für ein Erststudium auch dann nicht entgegensteht, wenn der Steuerpflichtige diese Berufsausbildung unmittelbar im Anschluss an seine Schulausbildung aufgenommen hatte.
Erzielt ein Kind durch sein regelmäßiges Ausbildungsverhältnis keine Einkünfte, sind seine Aufwendungen für die vorübergehende, von seiner Wohnung und seiner regelmäßigen Ausbildungsstätte entfernte Ausbildung nicht nach Reisekostengrundsätzen bei der Ermittlung seiner Einkünfte und Bezüge zu berücksichtigen.