Aktuelles aus dem Steuerrecht und verwandten Gebieten

Erschütterung des Anscheinsbeweises für die Privatnutzung eines PKWs bei weiteren gleichwertigen Fahrzeugen im Privatvermögen

von: Björn Keller

Mit seinem Urteil vom 21.03.2018 (7 K 388/17 G,U,F) entschied das FG Münster, dass der bestehende Anscheinsbeweis für die private Nutzung eines im Betriebsvermögen einer Personengesellschaft befindlichen PKWs durch weitere gleichwertige Fahrzeuge im Privatvermögen der Gesellschafter erschüttert werden kann. 

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Einkünfteerzielungsabsicht bei langjährigem Leerstand einer Wohnung

von: Björn Keller

Kann ein Steuerpflichtiger eine in seinem Eigentum stehende Wohnung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen dauerhaft nicht in einen betriebsbereiten Zustand versetzen und zur Vermietung bereitstellen, ist bei der Gesamtwürdigung aller Tatsachen das Fehlen der Einkünfteerzielungsabsicht zu überprüfen. So entschied der Bundesfinanzhof in seinem Urteil vom 31.01.2017 (IX R 17/16). 

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Vom Nießbraucher getragene Erhaltungsaufwendungen im Sinne des § 82b EStDV dürfen nicht nach dessen Tod durch den Eigentümer abgezogen werden

von: Björn Keller

Hat ein Nießbraucher größere Erhaltungsaufwendungen nach § 82b EStDV auf mehrere Jahre verteilt und wird der Nießbrauch durch seinen Tod innerhalb des Verteilungszeitraums beendet, darf der Eigentümer den verbliebenen Teil der Erhaltungsaufwendungen nicht als Werbungskosten im Rahmen seiner Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung abziehen. So entschied der Bundesfinanzhof in seinem Urteil vom 13.03.2018 (IX R 22/17).

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Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union zur Anwendung der Kleinunternehmerregelung bei der Differenzbesteuerung

von: Björn Keller

Der Bundesfinanzhof reichte am 07.02.2018 (XI R 7/16) einen Vorlagebeschluss an den Gerichtshof der Europäischen Union ein. Dieser soll klären, ob für die Kleinunternehmerregelung in Fällen der sogenannten Differenzbesteuerung auf die Handelsspanne abzustellen ist. Die Entscheidung ist für die Umsatzbesteuerung im Handel mit gebrauchten Gegenständen von großer Bedeutung.

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Reparatur eines Hoftors gilt als Leistung „im Haushalt“

von: Björn Keller

Mit seinem Urteil vom 27.07.2017 entschied das FG Berlin-Brandenburg, dass die Reparatur eines Hoftors in einer Tischlerei im räumlichen Bereich erbracht wird. Auch die Arbeitskosten, die in der Tischlerei für die Reparatur anfallen, können als Handwerkerleistungen geltend gemacht werden. Im Streitfall hatte die Klägerin durch eine Tischlerei das Hoftor reparieren lassen. Dafür hatte die Tischlerei das Hoftor ausgebaut, in der Tischler-Werkstatt repariert und anschließend wieder eingebaut.

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