Erleichterter Nachweis von Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastungen

von Björn Keller

Bislang musste zur Geltendmachung von Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastungen ein vor Beginn der Behandlung eingeholtes amts- oder vertrauensärztliches Gutachten bzw. Attest eines öffentlich-rechtlichen Trägers vorgelegt werden. Unter Änderung seiner bisherigen Rechtsprechung hat der Bundesfinanzhof nun entschieden, dass dieser Nachweis auch noch später und durch jegliche geeignete Beweismittel erfolgen kann.