Erleichterter Nachweis von Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastungen
von Björn Keller
Bislang musste zur Geltendmachung von Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastungen ein vor Beginn der Behandlung eingeholtes
amts- oder vertrauensärztliches Gutachten bzw. Attest eines öffentlich-rechtlichen Trägers vorgelegt werden. Unter Änderung seiner bisherigen Rechtsprechung hat der Bundesfinanzhof nun entschieden, dass dieser Nachweis auch noch später und durch jegliche geeignete Beweismittel erfolgen kann.