Nachträglicher Einbau einer Gasanlage erhöht nicht den pauschalen Nutzungswert eines Dienstwagens

von Björn Keller

Mit seinem Urteil vom 13.10.2010 hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass der nachträgliche Einbau einer Flüssiggasanlage in ein privat genutztes betriebliches Fahrzeug nicht als Sonderausstattung in die Bemessungsgrundlage bei Anwendung der 1-%-Regelung einzubeziehen ist.