2010

Steuersparmodell bald passé

Derzeit können Verluste, die bei der Veräußerung von Wirtschaftsgütern des täglichen Gebrauchs innerhalb eines Jahres nach der Anschaffung entstehen, steuerlich geltend gemacht werden. Dies betrifft insbesondere private Fahrzeuge, Computer oder Möbel. Mit dem Jahressteuergesetz 2010 soll diese Steuersparmöglichkeit gestrichen werden, indem die Veräußerung von Gegenständen des täglichen Gebrauchs von der Besteuerung ausgenommen wird. Fraglich ist allerdings, wie genau „Gegenstände des täglichen Gebrauchs“ definiert werden können. Die Neuregelung soll für Gegenstände gelten, die auf Grund eines nach dem Tag der Verkündung des Jahressteuergesetzes 2010 rechtskräftig abgeschlossenen Vertrags oder vergleichbaren Rechtsakts angeschafft wurde. Steuerpflichtige, die die derzeit noch günstige Rechtslage nutzen wollen, sollten entsprechende Gegenstände also rechtzeitig anschaffen.

Dipl.-Kfm. Björn Keller, Steuerberater, Chemnitz

1-%-Regelung bei mehreren PKW im Betriebsvermögen

Der BFH hat in einem Urteil vom 09.03.2010 festgestellt, dass die pauschale Nutzungswertermittlung für jeden im Betriebsvermögen befindlichen PKW, der auch für die private Nutzung zur Verfügung steht, nach der 1-%-Regelung vorzunehmen ist – unabhängig davon, ob die Fahrzeuge von einer oder mehreren Personen genutzt werden können. Er stellt sich somit gegen die im Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 21.01.2002 geäußerte Verwaltungsauffassung, wonach die 1-%-Regelung nur für das Fahrzeug mit dem höchsten inländischen Bruttolistenpreis anzuwenden war. Da dass Bundesfinanzministerium seine Auffassung zwischenzeitlich mit Schreiben vom 18.11.2009 geändert hat, haben Steuerpflichtige für die Zukunft Klarheit – die 1-%-Regelung ist für jedes im Betriebsvermögen gehaltene Fahrzeug anzuwenden, für das kein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch geführt wird.

Dipl.-Kfm. Björn Keller, Steuerberater, Chemnitz

Private Steuerberatungskosten nicht abziehbar - bis auf Weiteres

In einem Urteil vom 04.02.2010 hat der BFH entschieden, dass es verfassungsrechtlich nicht geboten ist, den Sonderausgabenabzug für diese Steuerberatungskosten zuzulassen, die weder als Betriebsausgaben noch als Werbungskosten abziehbar sind. Insofern beendet der BFH die seit der mit dem Gesetz zum Einstieg in ein steuerliches Sofortprogramm vom 22.12.2005 vorgenommenen Streichung des § 10 Abs. 1 Nr. 6 EStG anhaltende Diskussion. Es bleibt nun zu hoffen, dass die Koalition aus CDU, CSU und FDP Wort hält und ihr Versprechen aus dem Koalitionsvertrag, den steuerlichen Abzug privater Steuerberatungskosten wieder einzuführen, zügig umsetzt – spätestens mit dem Jahressteuergesetz 2010.

Dipl.-Kfm. Björn Keller, Steuerberater, Chemnitz

Erhöhung des pauschalen Kilometersatzes

Derzeit können betriebliche Fahrten mit einem privaten Kraftfahrzeug mit einem pauschalen Kilometersatz in Höhe von € 0,30 je Fahrtkilometer berücksichtigt werden. Die Länder Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz gewähren jedoch ab 01.01.2009 eine steuerfreie Wegstreckenentschädigung in Höhe von € 0,35 – der pauschale Kilometersatz für jeden Fahrtkilometer liegt somit um € 0,05 höher als für übrige Steuerpflichtige. Die Frage, ob diese Ungleichbehandlung gerechtfertigt oder allen Steuerpflichtigen der erhöhte Kilometersatz zu gewähren ist, wird derzeit am Finanzgericht Baden-Württemberg geklärt.

Dipl.-Kfm. Björn Keller, Steuerberater, Chemnitz

Keine ausreichende Leistungsbeschreibung in einer Rechnung – kein Vorsteuerabzug

Gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 5 UStG muss eine Rechnung Angaben über die Menge und die Art der gelieferten Gegenstände oder den Umfang und die Art der sonstigen Leistung enthalten, da sonst der Vorsteuerabzug für den Leistungsempfänger ausgeschlossen ist. Hinsichtlich der Leistungsbeschreibung sollte darauf geachtet werden, dass diese die Identifizierung der erbrachten Leistungen leicht ermöglichen. Nicht ausreichend sind allgemeine Beschreibungen, wie etwa „Trockenbauarbeiten“ ohne weitere konkretisierende Angaben zum Ort und Leistungszeitraum. Diese Anforderungen gelten für alle Unternehmer, also auch für kleine Unternehmen, so der BFH in seiner Entscheidung vom 05.02.2010.

Dipl.-Kfm. Björn Keller, Steuerberater, Chemnitz