2014
Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen
von Björn Keller
Der Bundesfinanzhof hat mit seinem Urteil vom 22.08.2013 den Anwendungsbereich des § 13b Abs. 2 Satz 2 UStG 2005, wonach der Leistungsempfänger ausnahmsweise die Umsatzsteuer bei bestimmten Bauleistungen schuldet, wenn er selbst Bauleistungen erbringt, erheblich eingeschränkt.