2016
Aufwendungen für Besuchsfahrten des Ehegatten sind keine Werbungskosten
von Björn Keller
Mit seinem Urteil vom 22.10.2015 entschied der Bundesfinanzhof, dass Aufwendungen für Besuchsfahrten eines Ehepartners zur auswärtigen Tätigkeitsstätte des anderen Ehepartners auch bei dessen längerfristiger Auswärtstätigkeit grundsätzlich nicht als Werbungskosten abziehbar sind.
Zum Zuordnungswahlrecht bei sonstigen Leistungen
von Björn Keller
Mit seinem Urteil vom 14.10.2015 stellte der Bundesfinanzhof klar, dass das Zuordnungswahlrecht nur für die Herstellung und Anschaffung von Gegenständen gilt, nicht aber für den Bezug von sonstigen Leistungen. Diese sind gemäß § 15 Abs. 4 UStG entsprechend ihrer beabsichtigten Verwendung aufzuteilen. Im strittigen Fall ist die Klägerin Eigentümerin eines im Jahre 2003 fertiggestellten Gebäudes, das zu 20 % der Gesamtwohnfläche von ihrem Ehemann, einem selbständigen Steuerberater, als Büro genutzt wird.
Lohnsteuerpauschalierung bei geldwerten Vorteilen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte - Ausübung des Wahlrechts
von Björn Keller
Mit seinem Urteil vom 24.09.2015 hat der Bundesfinanzhof klargestellt, dass das Wahlrecht des Arbeitgebers, die Lohnsteuer für geldwerte Vorteile bei Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nach § 40 Abs. 2 Satz 2 EStG zu pauschalieren, nicht durch einen Antrag, sondern durch Anmeldung der mit einem Pauschsteuersatz erhobenen Lohnsteuer ausgeübt wird.
Anforderungen an einen konkludenten Antrag auf Ist-Besteuerung
von Björn Keller
Ein Antrag auf Ist-Besteuerung kann auch konkludent, also stillschweigend, gestellt werden. Voraussetzung ist, dass aus der Steuererklärung deutlich ersichtlich sein muss, dass die Umsätze auf Grundlage vereinnahmter Entgelte erklärt wurden. Das kann sich aus einer eingereichten Einnahmenüberschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG ergeben.
Rückerstattete Kreditbearbeitungsgebühren und negative Einlagezinsen
von Björn Keller
Aufgrund des Urteils des Bundesgerichtshofs, dass die formularmäßige Vereinbarung von Bearbeitungsgebühren in Darlehensverträgen unwirksam ist, hat das Bundesministerium für Finanzen mit Schreiben vom 27.05.2015 Festlegungen zu den steuerlichen Auswirkungen getroffen.