2013

Nachweis der Investitionsabsicht bei neu gegründeten Betrieben

von Björn Keller

Nachdem sich der Bundesfinanzhof bereits am 20.06.2012 mit dem Nachweis der Investitionsabsicht bei neu gegründeten Unternehmen befasste, nahm er nun mit Urteil vom 26.07.2012 erneut zu diesem Thema Stellung.

Aufwandsentschädigungen ehrenamtlicher Betreuer sind steuerfrei

von Björn Keller

Gemäß Urteil des Bundesfinanzhofs vom 17.10.2012 sind Aufwandsentschädigungen ehrenamtlicher Betreuer nach § 1835a BGB ab 2011 begrenzt und für die Jahre davor unbegrenzt steuerfrei. Im Streitfall war zu entscheiden, ob die vom Kläger bezogenen Aufwandsentschädigungen in den Streitjahren 2001 bis 2004 der Einkommensteuer unterliegen.

Telefonkosten als Werbungskosten bei längerer Auswärtstätigkeit

von Björn Keller

Mit Urteil vom 05.07.2012 entschied der Bundesfinanzhof, dass Kosten für Telefongespräche, die während einer Auswärtstätigkeit von mindestens einer Woche Dauer anfallen, als Werbungskosten abzugsfähig sein können. Im Streitfall führte der Kläger, ein Marinesoldat, während eines längeren Auslandseinsatzes an den Wochenenden 15 Telefongespräche mit seiner Lebensgefährtin und Angehörigen für insgesamt 252 €.

Doppelte Haushaltsführung - Mehrgenerationenhaushalt

von Björn Keller

Gemäß einem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 26.07.2012 wird ein eigener Hausstand auch dann unterhalten, wenn der Erst- oder Haupthausstand im Rahmen eines Mehrgenerationenhaushalts mit den Eltern geführt wird. Der "kleinfamilientypische" Haushalt der Eltern kann sich im Laufe der Jahre zu einem wohngemeinschaftsähnlichen, gemeinsamen und mitbestimmten Mehrgenerationenhaushalt oder gar zum Haushalt des erwachsenen Kindes wandeln.

Unterkunftskosten im Rahmen eines Studiums

von Björn Keller

Mit Urteil vom 19.09.2012 entschied der Bundesfinanzhof, dass Kosten der Unterkunft eines Studenten am Studienort dann als vorab entstandene Werbungskosten nach § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG in Abzug gebracht werden können, wenn der Studienort nicht zugleich sein Lebensmittelpunkt ist.