2014
Kosten eines Studiums, das eine Erstausbildung vermittelt, sind grundsätzlich nicht abziehbar
von Björn Keller
Mit seinem Urteil vom 05.11.2013 entschied der Bundesfinanzhof, dass Aufwendungen für ein Studium, welches eine Erstausbildung vermittelt und nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattfindet, nicht als vorweggenommene Betriebsausgaben abziehbar sind.
Pauschalierung der Einkommensteuer bei Sachzuwendungen
von Björn Keller
In drei Streitfällen befasste sich der Bundesfinanzhof am 16.10.2013 mit dem § 37b EStG. Er entschied, dass unter die Pauschalierungsvorschrift nur Zuwendungen fallen, die beim Empfänger einkommensteuerbar und auch dem Grunde nach einkommensteuerpflichtig sind. Mit der Vorschrift wird auch keine weitere eigenständige Einkunftsart begründet und auch nicht der einkommensteuerrechtliche Lohnbegriff erweitert.
Kindergeld für verheiratete Kinder
von Björn Keller
Mit seinem Urteil vom 17.10.2013 entschied der Bundesfinanzhof, dass die Verheiratung eines Kindes seit Januar 2012 dessen Berücksichtigung beim Kindergeld nicht mehr ausschließt. Da es seitdem auf die Höhe der Einkünfte und Bezüge des Kindes nicht mehr ankommt, ist der sogenannten Mangelfallrechtsprechung die Grundlage entzogen.
Aufteilbarkeit der Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer
von Björn Keller
Mit Beschluss vom 21.11.2013 legte der IX. Senat des Bundesfinanzhofs die Problematik der Aufteilbarkeit der Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer dem Großen Senat zur Entscheidung vor. Es sei grundsätzlich zu klären, ob die steuerliche Geltendmachung von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer voraussetzt, dass der jeweilige Raum nahezu ausschließlich für betriebliche/berufliche Zwecke genutzt wird und ob diese Aufwendungen aufzuteilen sind.
Kein ermäßigter Steuersatz für Frühstücksleistungen an Hotelgäste
von Björn Keller
Bei Übernachtungen in einem Hotel unterliegen nur die unmittelbar der Beherbergung dienenden Leistungen dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 %. Frühstücksleistungen an die Hotelgäste hingegen sind mit dem Regelsteuersatz von 19 % zu versteuern. Das gilt auch dann, wenn "Übernachtung mit Frühstück" zu einem Pauschalpreis angeboten wird.