2013

Rechnungsberichtigung setzt zuvor erteilte erstmalige Rechnung voraus

von Björn Keller

Eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnungsberichtigung setzt voraus, dass bereits eine erste, wenn auch unvollständige oder unrichtige Rechnung ausgestellt wurde. Für einen Mietvertrag, in dem ein monatliches Mietentgelt zzgl. Umsatzsteuer vereinbart wurde, gilt zusätzlich, dass der Vorsteuerabzug nur in Verbindung mit einem entsprechenden monatlichen Abrechnungsbeleg (z.B. Bankbeleg) erfolgen kann.

Kraftfahrzeugsteuerliche Einordnung eines "AM General (USA) Hummer"

von Björn Keller

Obwohl ein Hummer verkehrsrechtlich als „Lkw geschlossener Kasten“ zugelassen ist und nur mit einem Lkw-Führerschein gefahren werden darf, entschied der Bundesfinanzhof mit seinem Urteil vom 05.12.2012, dass ein solches Fahrzeug steuerlich als Pkw einzuordnen ist.

Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer in einem allein genutzten Zweifamilienhaus

von Björn Keller

Ein häusliches Arbeitszimmer im Sinne des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG liegt auch dann vor, wenn sich die Wohnräume und die betrieblich genutzten Räume in einem ausschließlich vom Steuerpflichtigen genutzten Zweifamilienhaus befinden und auf dem Weg dazwischen keine der Allgemeinheit zugängliche oder von fremden Dritten benutzte Verkehrsfläche betreten werden muss.

Mietvertrag zwischen Eltern und Kind muss Fremdvergleich standhalten

von Björn Keller

Mit Urteil vom 01.08.2012 entschied der Bundesfinanzhof, dass Mietverträge zwischen nahen Angehörigen nur der Besteuerung zugrunde gelegt werden können, wenn sie steuerrechtlich anzuerkennen sind. Die Vereinbarungen müssen demzufolge bürgerlich-rechtlich wirksam sein und sowohl hinsichtlich Gestaltung als auch Durchführung dem zwischen Fremden Üblichen entsprechen.

Mindestangaben für ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch

von Björn Keller

In seinem Urteil vom 13.11.2012 befasste sich der Bundesfinanzhof erneut mit den Mindestangaben im Fahrtenbuch, damit dieses als ordnungsgemäß erstellt gilt und somit steuerlich anerkannt werden kann. Generell muss ein Fahrtenbuch zeitnah und in geschlossener Form geführt werden. Nachträgliche Einfügungen oder Änderungen sind dadurch auszuschließen oder als solche erkennbar zu machen.