2011
Regelmäßige Arbeitsstätte bei mehreren Tätigkeitsstätten - Auswärtstätigkeit beim Einsatz in verschiedenen Filialen
von Björn Keller
Unter Änderung seiner bisherigen Rechtsprechung entschied der Bundesfinanzhof mit seinen Urteilen vom 09.06.2011 (VI R 55/10, VI R 36/10 und VI R 58/09), dass ein Arbeitnehmer nur eine regelmäßige Arbeitsstätte innehaben kann. Damit wurde das steuerliche Reisekostenrecht vereinfacht.
Abgrenzungskriterien zwischen Essenslieferung und Restaurantleistung
von Björn Keller
In zwei Urteilen vom 30.06.2011 hat der Bundesfinanzhof zu der umsatzsteuerlichen Abgrenzung zwischen Essenslieferung (7% Umsatzsteuer) und Restaurantleistung (19% Umsatzsteuer) entschieden. Dabei bezog er sich auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 10.03.2011.
Nachträgliche Schuldzinsen bei Vermietungseinkünften
von Björn Keller
Gemäß dem Beschluss des FG Düsseldorf vom 30.05.2011 bestehen ernsthafte Zweifel, ob nachträgliche Schuldzinsen bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung auch zukünftig nicht als Werbungskosten zu berücksichtigen sind. Bisher hat der Bundesfinanzhof den Abzug von Schuldzinsen als Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung abgelehnt, wenn diese nach Veräußerung des Vermietungsobjektes angefallen sind.
Börsenzeitschriften als Werbungskosten abziehbar
von Björn Keller
Auch Börsenzeitschriften können zu den bei der Ermittlung der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit als Werbungskosten zu berücksichtigenden Arbeitsmitteln zählen. So verbraucherfreundlich entschied das FG München in seinem Urteil vom 03.03.2011, denn bislang war eine steuerliche Geltendmachung von Börsenzeitschriften als Werbungskosten nicht möglich.
Erwerbsminderungsrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung sind wie Altersrenten zu besteuern
von Björn Keller
Mit Bezug auf das Alterseinkünftegesetz aus dem Jahre 2004 hat der Bundesfinanzhof in seinem Urteil vom 13.04.2011 entschieden, dass auch Erwerbsminderungsrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung mit dem Besteuerungsanteil gemäß § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG der Besteuerung zu unterwerfen sind. Die Einbeziehung dieser Renten in diese Vorschrift ist nicht verfassungswidrig.