2012

Nachweis der Investitionsabsicht bei neu gegründeten Betrieben

von Björn Keller

Mit Urteil vom 20.06.2012 hat der Bundesfinanzhof die Nachweispflichten für Betriebsgründer, die einen Investitionsabzugsbetrag geltend machen wollen, erleichtert. Die Geltendmachung eines Investitionsabzugsbetrags auch bei in Gründung befindlichen Betrieben setzt nicht zwingend eine verbindliche Bestellung noch im Wirtschaftsjahr der Geltendmachung voraus.

Vereinfachung der elektronischen Rechnungsstellung zum 01.07.2011 durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011

von Björn Keller

Wie das Bundesministerium für Finanzen am 02.07.2012 mitteilte, sind durch die Neufassung des § 14 Absatz 1 und 3 UStG durch Artikel 5 Nr. 1 des Steuervereinfachungsgesetzes 2011 die umsatzsteuerrechtlichen Regelungen für elektronische Rechnungen zum 01.07.2011 neu gefasst worden.

Wohnen am Beschäftigungsort bei doppelter Haushaltsführung

von Björn Keller

Mit seinem Urteil vom 19.04.2012 entschied der Bundesfinanzhof darüber, unter welchen Voraussetzungen ein Wohnen am Beschäftigungsort im Sinne einer doppelten Haushaltsführung vorliegt. Demnach dient eine Wohnung dem Wohnen am Beschäftigungsort, wenn der Arbeitnehmer dadurch unabhängig von Gemeinde- oder Landesgrenzen seine Arbeitsstätte in zumutbarer Weise täglich aufsuchen kann.

Nachweis der Zwangsläufigkeit bestimmter Krankheitskosten - Neuregelung im Steuervereinfachungsgesetz 2011

von Björn Keller

Die vom Gesetzgeber eingeführten formellen Anforderungen an den Nachweis bestimmter Krankheitskosten für deren steuerliche Anerkennung als außergewöhnliche Belastung sind verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Das entschied der Bundesfinanzhof mit seinem Urteil vom 19.04.2012.

Aufwendungen für die Sanierung eines Gebäudes als außergewöhnliche Belastung

von Björn Keller

Mit drei Urteilen vom 29.03.2012 entschied der Bundesfinanzhof, dass zwar Aufwendungen für die Sanierung eines selbst genutzten Wohnhauses, nicht jedoch Kosten für die üblichen Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen bzw. die Beseitigung von Baumängeln, als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig sein können.