2015
Umsatzsteuer bei Verkäufen über Internet-Plattformen
von Björn Keller
Der Bundesfinanzhof entschied mit seinem Urteil vom 12.08.2015, dass wer planmäßig und mit erheblichem Organisationsaufwand mindestens 140 fremde Pelzmäntel in eigenem Namen über eine Internet-Handelsplattform verkauft, eine unternehmerische und damit umsatzsteuerpflichtige Tätigkeit ausübt. Im strittigen Fall veräußerte die Klägerin, eine selbständige Finanzdienstleisterin, im Zeitraum 2004 und 2005 über zwei Verkäuferkonten bei eBay an verschiedene Erwerber Pelzmäntel für insgesamt ca. 90.000 €.
Steuerfreiheit von Trinkgeldern
von Björn Keller
Mit seinem Urteil vom 18.06.2015 entschied der Bundesfinanzhof, dass freiwillige Zahlungen von Spielbankkunden an die Saalassistenten für das Servieren von Speisen und Getränken steuerfreie Trinkgelder im Sinne des § 3 Nr. 51 EStG sein können. Die Steuerfreiheit gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber als eine Art Treuhänder bei der Aufbewahrung und Verteilung der Gelder eingeschaltet ist.
Grenzen der Speicherung digitalisierter Steuerdaten aufgrund einer Außenprüfung
von Björn Keller
Die Finanzverwaltung darf im Rahmen einer Außenprüfung die Herausgabe digitalisierter Steuerdaten zur Speicherung und Auswertung auf mobilen Rechnern der Prüfer nur verlangen, wenn Datenzugriff und Auswertung in den Geschäftsräumen des Steuerpflichtigen oder der Finanzverwaltung stattfinden. Über den Zeitraum der Prüfung hinaus ist es untersagt, Daten des Steuerpflichtigen auf Rechnern außerhalb der behördlichen Diensträume zu speichern.
Einspruch durch einfache E-Mail ohne qualifizierte elektronische Signatur möglich
von Björn Keller
Hat die Finanzbehörde einen Zugang für die Übermittlung elektronischer Dokumente eröffnet, kann auch nach der bis zum 31.07.2013 geltenden Fassung des § 357 Abs. 1 Satz 1 AO ein Einspruch mit einfacher E-Mail eingelegt werden, ohne dass diese mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen werden muss. So entschied der Bundesfinanzhof mit seinem Urteil vom 13.05.2015.
Dienstreise-Kaskoversicherung
von Björn Keller
Mit Schreiben vom 09.09.2015 teilte das Bundesministerium für Finanzen mit, dass seine Durchführungsrichtlinie vom 31.03.1992 „Dienstreise-Kaskoversicherung des Arbeitgebers für Kraftfahrzeuge des Arbeitnehmers und steuerfreier Fahrtkostenersatz“ mit sofortiger Wirkung aufgehoben ist.