2010
Umsatzsteuer bei der Veräußerung von Wirtschaftsgütern des Erblassers durch Erben
von Björn Keller
Aufteilung von gemischt veranlassten Aufwendungen für Fortbildungsveranstaltungen
von Björn Keller
Feststellung nachträglich erklärter Verluste
von Björn Keller
Zukünftig sollen erstmalige oder korrigierte Verlustfeststellungen nach § 10d EStG nur dann möglich sein, wenn der zugrunde liegende Einkommensteuerbescheid noch geändert werden könnte. Somit soll mit dem Jahressteuergesetz 2010 die durch eine Entscheidung des BFH vom 17.09.2008 eröffnete Möglichkeit, Verluste nachträglich zu erklären und einen entsprechenden Feststellungsbescheid zu erlangen, abgeschafft werden. Für Steuerpflichtige bedeutet dies, dass bei der Erstellung von Einkommensteuererklärungen und der Prüfung der entsprechenden Bescheide gerade für Jahre, in denen Verluste entstanden sind, größte Sorgfalt geboten ist, denn die gesonderte Feststellung von Verlusten ist Voraussetzung für den Rück- oder Vortrag in andere Veranlagungszeiträume.
Dipl.-Kfm. Björn Keller, Steuerberater, Chemnitz
Einstellung von ESF-Förderprogrammen
von Björn Keller
Laut Pressemitteilung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr vom 09.06.2010 werden überraschend einige ESF-Förderprogramme mit sofortiger Wirkung nicht weiter fortgeführt. Hierzu zählen insbesondere der Existenzgründungszuschuss sowie der Einstellungszuschuss für Arbeitslose, welche bislang von der Sächsischen Aufbaubank (SAB) bearbeitet wurden und komplementäre bzw. Ergänzungsförderungen zu ähnlichen Programmen der Arbeitsagentur darstellten. Als Grund für die Einstellung wird angeführt, dass sich der Freistaat Sachsen „kostspielige Doppelstrukturen und undurchsichtige Förderbürokratien … nicht länger leisten“ könne – aha! Gleichzeitig sollen vorhandene Fördermittel gezielt zur Qualifizierung von Arbeitslosen verwendet werden. Anträge auf die genannten Förderungen haben nur noch Aussicht auf Bewilligung, sofern sie bis zum 11.06.2010 bei der SAB eingegangen sind.
Dipl.-Kfm. Björn Keller, Steuerberater, Chemnitz
Ausweitung der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers
von Björn Keller
Die umsatzsteuerliche Ausnahmeregelung des § 13b UStG (Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers) wird mehr und mehr zum Regelfall. Der bislang insbesondere im Zusammenhang mit bestimmten Leistungen im Ausland ansässiger Unternehmer sowie der Ausführung von Bauleistungen an einen Unternehmer bekannte Fall der Verlagerung der Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger soll nach Plänen der Bundesregierung zwei wesentliche Erweiterungen erfahren. So sollen im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2010 mit Wirkung zum 01.01.2011 auch die Lieferung von Industrieschrott, Altmetallen und sonstigen Abfallstoffen sowie die Erbringung von steuerpflichtigen Reinigungen von Gebäuden an einen Unternehmer einbezogen werden. Das bedeutet, dass für die genannten Leistungen in Zukunft der Leistungsempfänger die mit der Leistungserbringung entstandene Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen muss, sofern er ein Unternehmer ist. Gleichzeitig steht ihm aber im Regelfall der Vorsteuerabzug zu.
Dipl.-Kfm. Björn Keller, Steuerberater, Chemnitz