Zulässigkeit des Flächenschlüssels bei der Vorsteueraufteilung bei gemischt genutzten Gebäuden
von Björn Keller
Mit seinem Urteil vom 22.08.2013 entschied der Bundesfinanzhof, dass die seit 2004 geltende Regelung der Vorsteueraufteilung nach § 15 Abs. 4 Satz 3 UStG mit dem Unionsrecht vereinbar ist. Diese Vorschrift ordnet den Vorrang des Flächenschlüssels vor dem Umsatzschlüssel an.