Zahlungen eines Minderwertausgleichs wegen Schäden am Leasingfahrzeug sind nicht umsatzsteuerbar
von Björn Keller
Verpflichtet sich der Leasingnehmer im Leasingvertrag für am Leasingfahrzeug durch eine nicht vertragsgemäße Nutzung eingetretene Schäden nachträglich einen Minderwertausgleich zu zahlen, so unterliegt diese Zahlung beim Leasinggeber nicht der Umsatzsteuer.