Winterdienst auf öffentlichen Gehwegen als haushaltsnahe Dienstleistung

von Björn Keller

Mit seinem Urteil vom 20.03.2014 entschied der Bundesfinanzhof, dass auch die Inanspruchnahme von Diensten, die jenseits der eigenen Grundstücksgrenze, beispielsweise auf öffentlichem Grund geleistet werden, als haushaltsnahe Dienstleistung gemäß § 35a EStG steuerlich begünstigt sein kann.