Unterkunftskosten im Rahmen eines Studiums
von Björn Keller
Mit Urteil vom 19.09.2012 entschied der Bundesfinanzhof, dass Kosten der Unterkunft eines Studenten am Studienort dann als vorab entstandene Werbungskosten nach § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG in Abzug gebracht werden können, wenn der Studienort nicht zugleich sein Lebensmittelpunkt ist.