Telefonkosten als Werbungskosten bei längerer Auswärtstätigkeit

von Björn Keller

Mit Urteil vom 05.07.2012 entschied der Bundesfinanzhof, dass Kosten für Telefongespräche, die während einer Auswärtstätigkeit von mindestens einer Woche Dauer anfallen, als Werbungskosten abzugsfähig sein können. Im Streitfall führte der Kläger, ein Marinesoldat, während eines längeren Auslandseinsatzes an den Wochenenden 15 Telefongespräche mit seiner Lebensgefährtin und Angehörigen für insgesamt 252 €.