Teilnahme an Betriebsveranstaltung als steuerpflichtiger Lohn
von Björn Keller
In zwei neuen Urteilen vom 16.05.2013 hat der Bundesfinanzhof präzisiert, unter welchen Voraussetzungen die Teilnahme an Betriebsveranstaltungen beim Arbeitnehmer zu einem steuerpflichtigen Lohnzufluss führt. Aktuell sind Zuwendungen eines Arbeitgebers anlässlich einer Betriebsveranstaltung erst bei Überschreiten einer Freigrenze von 110 Euro/Person als steuerpflichtiger Arbeitslohn zu berücksichtigen.