Steuerberatungskosten für die Anfertigung der Einkommensteuererklärung
von Björn Keller
In seinem Beschluss vom 18.05.2011 nahm der Bundesfinanzhof unter anderem auch Stellung zu den für die Anfertigung der Einkommensteuerklärung anfallenden Steuerberatungskosten. Demnach sind durch die Entscheidung des Großen Senats zur Aufgabe des Aufteilungs- und Abzugsverbot von Steuerberatungskosten die bislang entwickelten Grundsätze für die Zuordnung der Steuerberatungskosten nicht erneut überprüfungsbedürftig geworden.