Spendenabzug bei Zuwendungen an eine im EU-/EWR-Ausland ansässige Stiftung
von Björn Keller
Mit seinem Urteil vom 21.01.2015 konkretisierte der Bundesfinanzhof, unter welchen Voraussetzungen Spenden an eine gemeinnützige Stiftung im EU-/EWR-Ausland gemäß § 10b EStG steuermindernd abziehbar sind. Der Spender muss eine Zuwendungsbestätigung vorlegen, aus der der Betrag, der Erhalt und die Art der Spende, die von der Einrichtung verfolgten gemeinnützigen Ziele und ihr ordnungsgemäßer Umgang mit der Spende hervorgehen müssen.