Rentenberater sind gewerblich tätig

von Björn Keller

Wie der Bundesfinanzhof mit seinen Urteilen vom 07.05.2019 (VIII R 2/16 und VIII R 26/16) entschied, erzielen Rentenberater gewerbliche Einkünfte. Demnach übt ein Rentenberater keine Tätigkeit aus, die einem der in § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG genannten Katalogberufe, insbesondere dem des Rechtsanwalts oder Steuerberaters, ähnlich ist. Es fehlt an einer Vergleichbarkeit von Ausbildung und ausgeübter Tätigkeit. Auch erzielt ein Rentenberater keine Einkünfte aus sonstiger selbständiger Tätigkeit gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG, denn schwerpunktmäßig ist er beratend tätig. Ebenso ist er nicht berufsbildtypisch durch eine selbständige fremdnützige Tätigkeit in einem fremden Geschäftskreis, wie es für die gesetzlichen Regelbeispiele der Testamentsvollstrecker, Vermögensverwalter oder Aufsichtsratsmitglieder prägend ist, tätig. In den Streitfällen arbeiteten die Klägerinnen als Rentenberaterinnen. Zwar waren sie als solche im Rechtsdienstleistungsregister registriert, verfügten aber nicht über eine Zulassung als Rechtsanwältin oder Steuerberaterin. In ihren Einkommensteuererklärungen hatten sie freiberufliche Einkünfte angegeben. Die zuständigen Finanzämter sahen die Tätigkeit der Klägerinnen als gewerblich an und setzten Gewerbesteuer fest. Die dagegen gerichteten Klagen blieben ohne Erfolg. Der Bundesfinanzhof bestätigte die Auffassung der Vorinstanzen. Er stellte klar, dass es für die Annahme einer selbständigen Tätigkeit gemäß § 18 EStG an den Voraussetzungen fehlt. Deshalb liegen gewerbliche Einkünfte vor. Selbst der Umstand, dass die Klägerinnen eine Tätigkeit ausüben, die auch von Rechtsanwälten wahrgenommen wird, begründet keine Ähnlichkeit zu diesem Beruf, da sie nur einen kleinen Ausschnitt des Berufsbildes eines Rechtsanwalts abdeckt. Das Gleiche gilt für das Berufsbild des Steuerberaters. Darüber hinaus erzielten die Klägerinnen auch keine Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG.
Dipl.-Kfm. Björn Keller, Steuerberater, Chemnitz

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